Über das Urheberrecht wird seit einiger Zeit heftig diskutiert. Wen sollte es schützen, wo versperrt es Möglichkeiten, und vor allem, ist es der aktuellen technischen Entwicklung noch angemessen? Vielleicht hilft bei der Bewertung ein Blick auf die Hintergründe, aus denen das Urheberrecht entstanden ist. Ein Versuch, den dieser Artikel wagen möchte. Vorweg noch eine Entschuldigung an alle HistorikerInnen: Es geht mir hier vor allem um die Entwicklung des Umgangs mit Texten und das Selbstverständnis von UrheberInnen, nicht um die wissenschaftlich detaillierte Geschichtsaufarbeitung.
Während die größten Teile unseres heutigen Rechtssystems in der Antike entstanden sind, wie z. B. das Eigentums- oder das Vertragsrecht, entwickelte sich die Idee zum Urheberrecht erst mit dem Aufkommen des Buchdrucks.
Literaturproduktion gab es natürlich schon in der Antike, aber AutorInnen wurden damals entweder Personen, die reich waren, oder sie wurden von reichen MäzenInnen unterstützt. Die Notwendigkeit eines Einkommens durch die Literatur gab es nicht. Im Mittelalter änderte sich das nicht. Dort fand die Textproduktion im Wesentlichen in Klöstern statt, und das Kommentieren oder Kopieren von Schriften wurde häufig nicht als eigenständige Leistung angesehen, sondern als Teil der Arbeit, die im Namen Gottes geleistet wurde. Ab dem 11. Jahrhundert verlagerte sich mit der Gründung von Universitäten die Wissensproduktion. Wissen wurde ein Gebrauchsgegenstand, es war kein Gottesgeschenk mehr, und Lehrbücher wurden für Geld verkauft. Was folgerichtig auch die Einnahmequelle der AutorInnen war, die ihre Bücher selbst verbreiteten.
Der Buchdruck und seine Folgen
Die Erfindung des Buchdrucks Mitte des 15. Jahrhunderts veränderte das System aber grundlegend: Nun konnten recht schnell und einfach massenhaft Kopien von Texten erstellt werden. Was zu einem neuen Geschäftsmodell führte, dem der Nachdrucker. Sie besorgten sich neu erschienene Bücher und druckten diese in der eigenen Werkstatt billiger nach. Der ursprüngliche Drucker, der entweder selbst der Autor war oder den Autor mit seinem Druck finanzierte, stand dann vor dem Problem, dass die Nachfrage nach seinen teureren Ausgaben sank. Das führte zu einer Vorform des Urheberrechts, den sogenannten Druckerprivilegien, die einzelnen Druckern für eine gewisse Zeit das ausschließliche Recht zum Druck eines Textes erteilte. (In der Regel waren Drucker Männern, die Privilegien wurden aber in der Familie weitergegeben, wodurch in seltenen Fällen auch Frauen diese Rechte inne hatten)
Mit der massenhaften Verbreitung von Texten trat aber noch ein weiteres Problem auf, das der Plagiate. AutorInnen warfen sich immer häufiger vor, sich gegenseitig Ideen gestohlen zu haben. So entstand nach und nach die Vorstellung eines „geistigen Eigentums“, also einer Urheberschaft, die zu bestimmten Rechten führen sollte.
Die ersten Urheberrechtsgesetze
Diese Idee führte nun zu den ersten Urheberrechtsgesetzen. So wurden UrheberInnen in England ab 1709 durch den „Statute of Anne“ geschützt. Hiermit wurde dem Autor oder der Autorin eines Werks das gesetzliche Recht auf die Herstellung von Kopien für begrenzte Zeit zugesprochen. Das von Queen Anne geschaffene „Kopierrecht der Autoren“ (Copyright) war dazu gedacht, „das Lernen zu fördern“. 1790 zogen die USA mit einer Copyright-Klausel in der Verfassung nach. 1791 führte man in Frankreich das „Droît d’auteur“ ein. Im Gegensatz zum britischen und amerikanischen Copyright, das aus dem öffentlichen Interesse an einer Wissensproduktion und -verbreitung heraus entstanden war, ging es beim französischen Konzept um das Werk als Ausdruck der Person des Urhebers bzw. der Urheberin – woraus sich das Modell eines nicht übertragbaren Urheber-Persönlichkeitsrecht entwickelte, das noch heute in den meisten Staaten Europas, und auch in Deutschland, gilt.
Bis es in Deutschland flächendeckend ein gesetzliches Urheberrecht gab, dauerte es noch etwas. 1810 führte Baden als erster deutscher Staat ein Urheberrecht nach französischem Vorbild ein. 1871, nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs, galt dann das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste“ für das ganze Gebiet des Deutschen Reiches. 1901 wurden schließlich Werke der Literatur und der Musik per Gesetz urheberrechtlich geschützt. Ein langer Weg zum Urheberschutz, der aber, wie sich schon bald zeigte, mit den Entwicklungen des 20. Jahrhunderts nicht kompatibel war.
Die Reproduktion von Texten wurde immer einfacher und günstiger und immer mehr Menschen verdienten ihren Lebensunterhalt mit Tätigkeiten, die urheberrechtlich schützenswert waren. Das führte zur Gründung neuer Interessensvertretungen wie der Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA, 1903), der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT, 1903) und 1915 der Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (GEMA).
Ein Schritt weiter: die Privatkopie
Und die Entwicklung ging weiter, 1951 brachten AEG und Grundig erste Tonbandgeräte für Privathaushalte auf den Markt. Somit konnten alle nun einfach zu Hause Musikaufnahmen kopieren. Die GEMA versuchte daraufhin, diese Geräte zu verbieten. Was nicht gelang, aber zu einer wichtigen Neuerung führte: dem Konzept der Privatkopie. 1964 wurde festgelegt, dass HerstellerInnen von Geräten, die Kopien ermöglichten, eine Abgabe an eine Verwertungsgesellschaft zahlen müssen. Mit dieser Abgabe sollten RechteinhaberInnen für die entgangenen Einnahmen aus privat kopierter Musik entschädigt werden. Dieses Gesetz wurde später auch bei Geräten, die Texte vervielfältigen konnten, angewandt und schließlich auch bei Speichermedien wie USB-Sticks. Für AutorInnen fließen diese Gelder an die VG Wort. Diese zahlte die Beträge anteilig an AutorInnen und VerbreiterInnen der Texte, also Verlage, aus. Durch das BGH-Urteil vom 21.04.2016 wurde die Auszahlung an Verlage untersagt.
Wie kann es das aktuelle Urheberrecht nun schaffen, sich der aktuellen Entwicklung anzupassen? Historisch gesehen sollte das Urheberrecht den Autor bzw. die Autorin davor schützen, dass Texte ohne Freigabe kopiert werden, ggf. sogar Plagiate erstellt werden. Mit diesem Schutz sollte zum einen Wissen gefördert werden, zum anderen aber auch die Persönlichkeitsrechte des Autors bzw. der Autorin berücksichtigt werden. Aktuell sind Texte aber über das Internet so einfach zu kopieren und zu verbreiten, dass das Beharren auf ein vergütetes Urheberrecht dem anglo-amerikanischen Konzept, das „Lernen zu fördern“, widerspricht, weil es der raschen und leicht zugänglichen Verbreitung von Wissen Schranken setzt. Dem französischen Konzept des Persönlichkeitsschutzes widerspricht das Verbot der Kopie zwar nicht – aber hier muss man sich der Realität stellen, Kopierverbote durchzusetzen ist nicht einfach. Ein wichtiger Baustein in diesem System ist das Recht der Privatkopie.
Urheberrecht heute
Das Urheberrecht ist das Recht, das Autorinnen und Autoren ein Einkommen sichert. Ohne das Recht an ihren Texten, ihrem geistigen Eigentum, können sie diese nicht finanziell verwerten. Dieses Problem betrifft natürlich nicht nur AutorInnen, sondern auch andere KünstlerInnen. MusikerInnen versuchen die Einnahmeausfälle häufig durch Konzerte zu kompensieren. Die eine oder andere Autorin bzw. der eine oder andere Autor kann es ihnen mit Lesungen sicher gleichtun. Natürlich gibt es auch immer wieder Förderungen durch MäzenInnen oder Stipendien. Aber all das reicht nicht so weit, wie es das Urheberrecht tut.
Zum Abschluss meine persönliche Meinung: Der Schlüssel wäre für mich das Recht an der Privatkopie. Ja, das System der Verwertungsgesellschaften kann in vielen Punkten verbessert werden, aber wer Medien konsumiert, sollte die Macher dafür bezahlen. Und, das muss ich als Verlegerin natürlich hinzufügen: So wie Autoren Geld für ihre Arbeit wollen, fordern das auch die VerbreiterInnen, also die Verlage. Übernimmt die VG Wort diese Bezahlung nicht mehr, werden die AutorInnen und die Verlage für die Verbreitung ihres Werkes bezahlen müssen. Natürlich können AutorInnen die Arbeit des Verbreitens auch selbst übernehmen – doch wie es für das Entstehen des Urheberrechts Gründe gab, gab es auch für das Durchsetzen der Arbeitsteilung Gründe. Daher sind Verlage keinesfalls überflüssig, es muss nur darüber diskutiert werden, wie sich die Zusammenarbeit mit AutorInnen in Zukunft gestaltet, wie sich auch in der Diskussion zu Britta Jürgs Beitrag zeigt.
Bleibt nur zu sagen: Wir leben in spannenden Zeiten.