BücherFrauen

Ein Beitrag zur Debattenkultur in der Buchbranche

VG-Wort-Briefkopf

Vom Verschwinden der Vielfalt oder Warum das VG Wort-Urteil uns alle betrifft

| 19 Kommentare

Ende April hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag ihrer Einnahmen an Verlage auszuschütten. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil für unabhängige Verlage und für die Buchbranche im Allgemeinen?

Toll fand ich an den BücherFrauen schon immer, dass es sich um ein spartenübergreifendes Netzwerk handelt, eines, das den Blick über den Tellerrand ermöglicht: Ich mag den Austausch mit Lektorinnen, Grafikerinnen, Agentinnen, Buchhändlerinnen, Bibliothekarinnen, Autorinnen und Verlegerinnen.

Ich mag an der Diskussion über das Urteil des BGH über das VG Wort-Urteil – wenn sie denn stattfindet – nicht, dass sie eine Front zwischen AutorInnen und VerlegerInnen suggeriert, wo keine ist oder zumindest keine sein sollte. Weshalb ich hier im BücherFrauen-Blog über das schreiben möchte, was das BGH-Urteil zur Ausschüttung der VG Wort für mich als Verlegerin eines kleinen unabhängigen Verlages bedeutet. Damit repräsentiere ich keinesfalls DIE Verlage, weil ich durchaus Unterschiede sehe zwischen dem, wie wir Independent-VerlegerInnen unsere Projekte entwickeln und mit unseren AutorInnen arbeiten und dem einen oder anderen Wissenschafts- oder Konzernverlag (das gilt natürlich auch nicht für alle großen Verlage und schon gar nicht für alle deren MitarbeiterInnen – und ich weiß, dass auch kleine Verlage nicht per se alle gut und sorgfältig arbeiten, nur weil sie klein sind).

VG-Wort-Briefkopf

VG-Wort-Briefkopf. Foto: Jana Stahl

Worum geht es bei dem BGH-Urteil?

Die Gelder der 1958 gemeinsam von AutorInnen und VerlegerInnen ins Leben gerufenen Verwertungsgemeinschaft Wort setzten sich zusammen aus den Ausschüttungen der (gemeinsam erkämpften) Kopierabgaben und Bibliothekstantiemen an AutorInnen und Verlage. Dieser lag für die Verlage bei 50 Prozent für wissenschaftliche und bei 30 Prozent für belletristische Werke. Dass das künftig nicht mehr so sein wird, ist die eine Sache, dass die Verlage nun die unter Vorbehalt ausgezahlten Gelder von VG Wort und VG Bild-Kunst seit 2012 wieder zurückzahlen müssen, ist eine andere Sache. Bei dem diesjährigen Preisträger des Kurt Wolff Preises, dem Christoph Links Verlag, handelt es sich, wie Christoph Links in seiner Rede zur Preisverleihung kundtat, um eine Summe in der Größenordnung um die 50.000 Euro, bei meinem viel kleineren Verlag auch um immerhin über 10.000 Euro. Und das bezahlt man, wie mein Verlegerkollege Jörg Sundermeier kürzlich in der FAZ schrieb, wahrlich nicht aus der Portokasse.

Das in der Zukunft fehlende Geld tut weh und wird das eine oder andere Projekt unmöglich machen, weil es sich eben nicht unbedingt „rechnet“, wie nicht wenige der Bücher, die wir unabhängigen VerlegerInnen so machen, weil wir sie wichtig finden, weil wir an sie glauben, weil wir (frei nach dem ehemaligen Kafka-Verleger Kurt Wolff) die Leute nicht nur mit dem versorgen wollen, was sie lesen wollen, sondern mit dem, was sie – unserer Meinung nach – lesen sollen. Wenn diese Gelder wegfallen, leidet darunter die Programmvielfalt: vor allem besonders aufwändige, ungewöhnliche und riskante Buchprojekte, die zumeist von kleineren unabhängigen Verlagen unternommen werden, müssen gestrichen werden.

Miteinander und nicht gegeneinander

Was mich besonders trifft, ist die in vielen Kommentaren zum BGH-Urteil aufscheinende mangelnde Wertschätzung und Missachtung dessen, was von Verlagen geleistet wird. Wir unabhängigen Verlage initiieren und entwickeln Buchprojekte für und mit den AutorInnen, lektorieren Manuskripte sorgfältig – je nach Bearbeitungsgrad bis zur Miturheberschaft – und gestalten sie liebevoll, damit aus einem Manuskript ein Buch werden kann. Ganz abgesehen von der Verbreitung desselben im Buchhandel wie in der Presse. Die Vorstellung, dass Verlage lediglich fertige, von UrheberInnen perfekt verfasste Texte drucken und sich an der Kreativität anderer bereichern, entspricht keinesfalls dem Engagement und Enthusiasmus dessen, was nicht nur, aber vor allem unabhängige Verlage für ihre AutorInnen leisten. Und es entspricht noch weniger dem partnerschaftlichen Miteinander zwischen AutorInnen und Verlagen, das mir die Arbeit in der Buchbranche so liebenswert macht, obwohl ich damit nicht reich geworden bin, ganz im Gegenteil: Wie oft blieben die Verkaufszahlen und Erlöse hinter den Erwartungen zurück? Das geht natürlich nur, wenn es doch zuweilen auch andersherum läuft. Und die VG Wort- und VG Bild-Kunst-Ausschüttungen halfen darüber hinaus dabei, das eine oder andere riskante und unrentable Projekt auszugleichen.

Diese Zeiten sind vorbei. Und das wird nicht nur Auswirkungen auf den einen oder anderen Independent-Verlag haben, der die Rückzahlungsforderungen nicht überleben wird. Vorschüsse werden kleiner werden und es wird auch weniger Aufträge für LektorInnen, GrafikerInnen, ÜbersetzerInnen geben. Längerfristig schadet dieses Urteil der gesamten Buchbranche – und der Vielfalt in der Buchbranche sowieso.

Autor: Britta Jürgs

Britta Jürgs ist Literaturwissenschaftlerin und Kunsthistorikerin und Verlegerin des 1997 von ihr gegründeten AvivA Verlags in Berlin mit dem Schwerpunkt auf Frauen in Kunst, Literatur und Geschichte. Seit März 2015 ist sie Vorsitzende der Kurt Wolff Stiftung zu Förderung einer vielfältigen Verlags- und Literaturszene.

19 Kommentare

  1. Ein übler Virus wurde da zwischen AutorInnen und VerlegeerInnen geimpft. Immerhin hätte der Autor ja kaum VG Wort-Bezüge, wenn es das Buch nicht gäbe. Und der Verlust durch Digitalisierung Und Fotokopie trifft ebenfalls beide Parteien. Wer konnte nur so einen Keil dazwischen treiben.
    Habe selber 20 Jahre einen idealistisch betriebenen Verlag geführt, wurde vor Gericht der “Liebhaberei” für schuldig erklärt und bekam die “Gewinnerzielungsabsicht” aberkannt. Es folgte, was folgen musste – die Pleite. Die VG Wort hat nicht viel dazu beigetragen und für die Autoren war es zuletzt auch ein Nullsummenspiel. Mehr Zusammenhalt und gleiche Marschrichtung hätte geholfen. Aber heute schaut jeder nur noch nach seinem Profit. Mein Finanzamtsbeamter hat sicher seine wahre Freude.

    • Ich bin in der glücklichen Lage, dass “meine” AutorInnen die Arbeit ihrer Verlegerin zu schätzen wissen – was aber natürlich die allgemeine Stimmung nicht ändert, wie an einigen der Kommentare zu sehen.

  2. Danke, liebe Britta, für diesen ausgewogenen Beitrag, der die Problematik der Entscheidung deutlich und klar macht, wie sich nun die ohnehin schon gebeutelte Verlagslandschaft verändern wird: Hin zu noch mehr literarischem Fast Food von Konzernen, weg von allem anderen. Nichts gegen literarisches Fast Food, aber das soll nicht alles sein.
    Was könne wir tun gegen dieses Urteil?

    • Entschuldigen Sie liebe Frau Lehnert, aber was, bitte, ist an diesem Beitrag denn ausgewogen? Da wird schmerzlich bedauert, dass angeblich die Arbeit von Verlagen nicht ausreichend gelobt wird und gleichzeitig so ganz nebenbei damit gedroht, Grafikerinnen und Autorinnen eben noch weniger Geld oder gar keinen Job mehr zu geben, ganz so, als seien diese schuld an irgendetwas. Hat da jemand vielleicht übersehen, was gerade Autorinnen, Übersetzerinnen, Illustratorinnen, kurz: Urheberinnen (vor-)leisten? Und dass sie Jahrzehnte auf angemessene pekuniäre Anerkennung verzichtet haben? Pardon, aber: Verlage, egal welcher Größenordnung, die auf Einkünfte bauen, die „unter Vorbehalt“ hereinfließen, sind meiner Meinnung nach ziemlich mäßige Geschäftsleute. Die vielbeschworene Vielfalt in der Literatur wächst noch immer anderswo. Wo? Auf Seiten der Urheberinnen.

      • Ich kann Ihnen nur zustimmen!

      • Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass es nicht geschickt ist, unter Vorbehalt erhaltenes Geld auszugeben – und auch darin, dass Verlage, die dies tun, “ziemlich mäßige Geschäftsleute” sind. Das mag daran liegen, dass es vielen von ihnen tatsächlich nicht in erster Linie um die Geschäfte geht, sondern um “Herzblut”-Bücher und -Programme. Wenn es weniger Bücher von weniger Verlagen gibt, gibt es auch weniger Aufträge für GrafikerInnen, LektorInnen und andere. Und wenn Bücher gar erst nicht verlegt werden, gibt es auch für AutorInnen kein Geld von der VG Wort.

      • @ d
        Nun ja – ich bin selbst Autorin und ich missbillige dieses Urteil zutiefst. Ich veröffentliche in Publikums- und unabhängigen Verlagen, und ich stelle mich voll auf der Seite der Verlage.

        Ich bin von einem unabhängigen Verlag entdeckt und aufgebaut worden, der Verlag hat Risiken auf sich genommen, hat auch sperrige Bücher von mir gedruckt – ich wäre nicht, wo ich bin, wenn ich dieses Vertrauen, diese Betreuung, diese Veröffentlichungs- und kreativen Entdeckungs-Möglichkeiten gehabt hätte. Gerade in den kleinen, unabhängigen Verlagen gibt es (oft, nicht immer) ein sehr starkes g e m e i n s a m e s Arbeiten.
        Ich habe den Vergleich; ich veröffentliche auch in (großen) Publikumsverlagen, und es gibt tatsächlich Unterschiede. (Das ist wie gesagt meine persönliche Erfahrung, ich spreche nur für mich.)

        Ich selbst finde es fatal, was hier passiert. Ich kann mich über die “scheinbare” Begünstigung von uns AutorInnen nicht freuen, denn diese Entscheidung ist leider sehr kurz gedacht, und ich stehe da unter den AutorInnen mit dieser Meinung nicht alleine da. Für einige von uns bedeutet dieses Urteil eventuell sogar, dass wir unseren Verlag verlieren, weil das Urteil für den Verlag existenzgefährdend ist.

        Die Verlage haben – wenn sie intensiv mit den AutorInnen und an den Projekten und deren Entwicklung arbeiten (was bei vielen unabhängigen Verlagen so ist) – einen künstlerischen Anteil. Der kann sehr hoch sein. Viele, viele Projekte entstehen nämlich erst gemeinsam.

        Ihren polemischen Satz “Hat da jemand vielleicht übersehen, was gerade Autorinnen, Übersetzerinnen, Illustratorinnen, kurz: Urheberinnen (vor-)leisten? Und dass sie Jahrzehnte auf angemessene pekuniäre Anerkennung verzichtet haben?” möchte ich als Autorin heftig zurückweisen.

        Ich denke, dass gerade die kleinen, unabhängigen Verlage sich dessen sehr bewusst sind und sorry – aber sie gehen ebenfalls in Vorleistung und nicht zu knapp. Und ich weiß auch nicht, was der Satz soll, dass wir jahrelang auf “angemessene pekuniäre Anerkennung verzichtet” hätten. Ich habe Geld bekommen. Ich habe Honorare von meinen Verlagen bekommen und jedes Jahr eine angemessene Ausschüttung von VG Wort.

        Ich wünsche mir, dass den Menschen, die mit mir meine Buchprojekte ERARBEITET haben, die Glauben, Kreativität und Mut hineingesteckt gaben, meinen Verlage nämlich, ebendiese Anerkennung nicht vorenthalten wird.

        • Danke, Antje, für diese klaren Worte. Genauso sehe ich das auch – als Autorin. Natürlich gibt es bessere und schlechtere Verlage, und von Wissenschaftsverlagen reden wir hier ja nicht, die sich alles bezahlen lassen. Aber klar ist: ohne einen guten Verlag kommt man als Autorin von literarischen Texten oder Sachbüchern selten weit. Und gerade die kleinen Verlage kümmern sich oft sehr um ihre Autor*innen. Besonders die kleinen Verlage sind durch das Urteil besonders betroffen, und dazu kommt noch die neue Copyright-Regelung.

    • Gegen das Urteil ist rechtlich natürlich nichts zu machen, aber nun müssen wir überlegen, was wir tun können, damit nun nicht massenweise Verlage zumachen. Das ist auch in der KWS gerade unser wichtigstes Thema.

  3. Danke für den interessanten Artikel. Leider teile auch ich die Meinung über die recht durchwachsene Wertschätzung der Verlage, auch wenn ich weis, dass viele Autoren bessere Erfahrungen gemacht haben als ich.

    Die Verlage leben gut von den Autoren. Aber leben die Autoren auch gut von den Verlagen? Falsche Frage? Mag sein. Aber dass die Autoren immer an letzter Stelle kommen, nach dem alle anderen gut bezahlt wurden, kann ja wohl nicht angehen. Die Verteidigung der Verlage ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Es gibt zu viele, die zu wenig bringen und Autoren machen heute fast alles selber – inklusive Lektorat (was sie inzwischen meist gegenseitig leisten). Auch der Buchhandel wird sich auf die veränderten Arbeits-und Wirtschaftsformen einstellen müssen. Aber die Autoren sollten endlich ihre eigenen Interessen besser erkennen und vertreten, statt den satten Buchhandel zu bemitleiden.

    • Seriöse Verlage kümmern sich um das Lektorat. Und von guten Verkäufen leben sowohl die Verlage und der Buchhandel als auch die AutorInnen. Wer sowieso alles selbst macht und machen möchte (inkl. Lektorat, Gestaltung, Presse, Marketing), kann natürlich auch ohne Verlag auskommen. Unzeitgemäß finde ich vor allem das undifferenzierte Feindbild AutorInnen vs. Verlage.

  4. Zitate Britta Jürgs:
    ” Wenn es weniger Bücher von weniger Verlagen gibt,…”
    “… nun müssen wir überlegen, was wir tun können, damit nun nicht massenweise Verlage zumachen. Das ist auch in der KWS gerade unser wichtigstes Thema.”

    Das ist ein Schüren von Ängsten und Bedrohungsszenarien.
    Sicherlich zahlt man die 50.000 euro (linksverlag) oder 10.000 euro (aviva) nicht aus der Portokasse, aber die Zahlungen in dieser Höhe waren ja unter Vorbehalt von der VG Wort also gibt man sie ja auch nicht aus.
    ich habe auch noch von keinem Verlag gehört, der aus diesem Grund nun “zumacht”. Welcher sollte das sein?? Die Vorleistungen der Verlage in Zeiten von Digitaldruck sind übersichtlich.

    ich finde das Urteil gut und das “Gejammere” der Verlage nervig!

    • Einen Kommentar zum Thema der Zahlungen unter Vorbehalt hatte ich bereits oben abgegeben und will mich hier nicht wiederholen. Das können Sie in meinem Kommentar vom 17. Mai nachlesen. Digitaldruck mag preiswert sein, aber ich spreche im Gegensatz dazu von qualitativ hochwertigen Büchern.

    • Lustig, was Sie so alles nervig finden. 😉 Ich finde solche kurzsichtigen Kommentare eher nervig.

    • Ich bezweifle,dass man mit verärgerter Polemik und Verallgemeinerungen in dieser Diskussion weiter kommt.

  5. Schön, daß sich trotz allem AutorInnen finden, die vom Schreiben leben können. Es gibt aber als von dem Urteil Betroffene nicht nur AutorInnen, die ihr Beruf ernährt, sondern es gibt daneben noch ÜbersetzerInnen, die der Beruf kaum ernährt. Wer mal die aufgewendete Zeit bei einer Übersetzung in ein Stundenhonorar umrechnet, dem kommen spätestens da Zweifel, ob es sich noch um eine Dienstleistung oder nicht vielmehr um ein verdecktes Sponsoring handelt (das häßliche Wort “Subvention” lassen wir mal außen vor). Daß es sich dabei keineswegs um ein Versehen, sondern um ein Geschäftsmodell handelt, wissen alle, die in der Branche arbeiten. Das Modell lautet: Wir können bestehen, weil wir Dritte unter dem Mindestlohn honorieren. Da kann man natürlich einwenden und in die Waagschale werfen, daß man sonst ja nicht bestehen könne – ob dies eine Rechtsposition ist, die sich halten läßt, wage ich zu bezweifeln.
    Zum Zweiten gibt es ein Gesetz, das sich Urhebergesetz nennt. Dieses in seinem Kern einfach über Jahre aus einer angeblichen “Konvention” heraus (zu der die beteiligten ÜbersetzerInnen aber nicht zur Abstimmung hinzugebeten wurden) nach eigenem Gutdünken auszulegen, klingt ein wenig nach Bananenrepublik – und es ist einfach gut, daß wir uns hier wieder ein wenig mehr in Richtung Rechtsstaatlichkeit bewegen.

  6. “….die Verlage einen Teil der jährlichen Ausschüttung. Und das schon seit Jahrzehnten. Diese Praxis jedoch, so urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ist nicht mit dem Gesetz vereinbar und deshalb unwirksam. Deshalb muss die VG Wort jetzt von den Verlagen mindestens 500 Millionen Euro zurückfordern – im Namen der Urheber.”

    500 Mill. Euro, die an die Urheberinnen und Urheber sprich Autorinnen gehen.

    http://www.deutschlandradiokultur.de/debatte-um-verguetung-wenig-fairness-im-umgang-mit-autoren.1005.de.html?dram:article_id=356747

  7. “Es gehört nicht zu den Aufgaben der VG Wort, den Autoren berechtigte Vergütungsansprüche auszureden oder Verzichtsformulare aufzusetzen. Ginge es mit rechten Dingen zu, wäre es die Aufgabe der VG Wort, Irrtümer der Vergangenheit anzuerkennen und das den Verlagen unter Vorbehalt überwiesene Geld im Rahmen der üblichen Zahlungsfristen zurückzufordern.

    Dieses Vorgehen wäre die VG Wort den 179.000 Autoren schuldig. Stattdessen schlägt sie sich auf die Seite der Verlage und tut alles, um die Rückzahlung an die Autoren so schwer und langwierig wie möglich zu gestalten. Die Rechtsaufsicht der VG Wort, das Deutsche Patentamt, schweigt dazu. Die Oppositionsparteien schweigen. Die Gewerkschaften taktieren. Und die Autoren? Sind sie wirklich so reich, dass sie ihr Geld einfach verschenken können?”

    Zitiert aus:
    https://irights.info/artikel/sind-die-autoren-so-reich-dass-sie-ihr-geld-verschenken-koennen/27844

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